Besetzungsrecht der Stadt im Grundbuch

KI-generiert

Beim Verkauf öffentlich geförderter Wohnungen findet sich häufig ein Besetzungsrecht der Stadt im Grundbuch. Es bedeutet, dass die Kommune bei einer Neuvermietung Einfluss auf die Auswahl der Mieter nehmen kann.

Der Grundbucheintrag bedeutet jedoch nicht automatisch, dass dieses Recht noch besteht. Wurden Förderdarlehen vorzeitig zurückgezahlt, ist häufig noch eine Nachbindungsfrist zu beachten. Entscheidend sind die Förderzusage und die Bestätigung der zuständigen Stadt.

KL Immobilien prüft die Unterlagen, klärt den aktuellen Status und unterstützt bei Bedarf bei der Beschaffung einer Löschungsbewilligung. So erhalten Eigentümer, Käufer und Banken frühzeitig Klarheit.

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