Mietwohnung in Eigentumswohnung umwandeln:
Was Eigentümer beim Verkauf beachten müssen
KI-generiert Sie möchten Ihr Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufteilen und einzelne Wohnungen verkaufen? Für Eigentümer ist dabei das gesetzliche Vorkaufsrecht der Mieter ein wichtiger Punkt der Verkaufsplanung.
Der bestehende Mietvertrag bleibt durch die Umwandlung bestehen. Auch ein Verkauf beendet das Mietverhältnis nicht: Der Käufer übernimmt die Rechte und Pflichten des Vermieters.
Wann hat der Mieter ein Vorkaufsrecht?
Wird eine vermietete Wohnung nach der Überlassung an den Mieter in Wohnungseigentum umgewandelt und anschließend erstmals an einen Dritten verkauft, besteht grundsätzlich ein Vorkaufsrecht nach § 577 BGB. Die Regelung kann auch greifen, wenn die Umwandlung beim Verkauf erst vorgesehen ist.
Für Sie als Eigentümer bedeutet das: Der Mieter kann die Wohnung zu den Bedingungen erwerben, die Sie mit dem anderen Käufer vereinbart haben.
Welche Informationspflichten haben Verkäufer?
Der Mieter muss über den Inhalt des abgeschlossenen Kaufvertrags und sein Vorkaufsrecht informiert werden. Stimmen Sie die ordnungsgemäße Mitteilung mit dem beurkundenden Notariat ab.
Wie lange kann der Mieter das Vorkaufsrecht ausüben?
Die gesetzliche Frist beträgt grundsätzlich zwei Monate ab Zugang der ordnungsgemäßen Mitteilung. Der Mieter muss die Ausübung schriftlich gegenüber dem Verkäufer erklären. Berücksichtigen Sie diese Frist bei Ihrer Verkaufsplanung.
Wann besteht eine Ausnahme?
Beim Verkauf an Familienangehörige oder Angehörige des eigenen Haushalts ist das gesetzliche Vorkaufsrecht nach § 577 BGB ausgeschlossen.
Sie planen die Aufteilung oder den Verkauf Ihrer vermieteten Immobilie in Oberhausen oder im Ruhrgebiet? KL Immobilien GmbH unterstützt Sie bei der Wertermittlung und Vermarktung sowie bei der Abstimmung der nächsten Schritte mit dem Notariat.




