Einvernehmliche Mieterhöhung. Ist das möglich?
Unabhängig von den gesetzlich eingeräumten Möglichkeiten können Vermieter und Mieter jederzeit einvernehmlich eine Mieterhöhung vereinbaren. Diese Vereinbarung bietet beiden Parteien weitgehende Freiheit und ist nicht an die nachfolgend geschilderten Voraussetzungen gebunden – BGB § 557.
Sie möchten die Miete erhöhen? Hier finden Sie das entsprechende Formular.
Wir wünschen Ihnen Einvernehmen mit Ihrem Mieter!